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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsgegenstand

1.1 Jochen Bender Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Die Trainings- und Gesundheitsbetreuung kann nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Jochen Bender Personal Training möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Jochen Bender Personal Training steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr im Rahmen vereinbarter Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit von Jochen Bender Personal Training.

4. Haftung

4.1 Jochen Bender Personal Training schließt ggü. dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einen grob fahrlässigen oder vorsätzlicher Pflichtverletzung auf etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Jochen Bender Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistungen hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.

4.3 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Jochen Bender Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Jochen Bender Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Jochen Bender Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.5 Der Klient hat eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Trainingseinheiten werden im voraus abgerechnet.

5.2 Der Klient erhält von Jochen Bender Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

5.3 Es gilt der innerhalb des Beratungsgesprächs, für die angebotene Leistung, festgesetzte Preis. Jochen Bender Personal Training behält sich für zukünftige Leistungen eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen, vor Inkrafttreten, schriftliche mitzuteilen.

6. sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., welche ggf. in die Betreuung mit einbezogen werden, übernimmt der Klient in voller Höhe.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Jochen Bender Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Jochen Bender Personal Training.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Im Falle einer Trainingsabsage 6-24 Stunden vor Trainingsbeginn wird noch immer 50% des vereinbarten Honorars berechnet. Bei einer Trainingsabsage weniger als 6 Stunden vor Trainingsbeginn wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 Sollte sich der Klient kurzfristig, innerhalb der 24 Stunden Regel aus 7.1 vor einer vereinbarten Trainingseinheit eine Verletzung zu ziehen, welche das abgesprochene Training unmöglich macht, oder aus anderen Gründen höherer Gewalt (von außen einwirkendes Ereignis, welches unmöglich abgewendet oder unschädlich gemacht werden kann, z.B. Sperrung der Autobahn) die vereinbarte Trainingseinheit absagen müssen, wird kein Honorar für die vereinbarte Trainingseinheit berechnet.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Jochen Bender Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Jochen Bender Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Jochen Bender Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Jochen Bender Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordene Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstig Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beidseitig wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfodernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird Langen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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